Wie ist das mit dem Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern?

Soeben kam im Polit- und Wirtschaftsmagazin „PLUSMINUS“ ein Kurzbeitrag zum Thema „Elternunterhalt“. Im Zeitalter zunehmend klammer Kassen bei den Kommunen wird immer mehr versucht, die erwachsenen Kinder pflegebedürftiger Senioren heranzuziehen. So trifft es immer mehr Menschen, die selber von geringen Einkommen leben, daß sie sich mit Forderungen von Sozialämtern konfrontiert sehen. Denn wenn die Rente und Rücklagen der Senioren nicht für die Heimkosten reichen, dann springen erst einmal die Sozialämter ein, die dann versuchen, das bei den Kindern zu holen. Eine Frau, die selbst 700 Euro Einkünfte hat und von ihrem Ersparten für ihren eigenen Lebensunterhalt zuschießt, wird mit einer Forderung im fünfstelligen Eurobereich konfrontiert.

Der Plusminus-Rechtsexperte schätzt, dass 80 Prozent dieser amtlichen Forderungen juristisch nicht haltbar sind. Das aber bedeutet einen jahrelangen Rechtsstreit und zusätzliche nervliche Belastungen. Die Sendung stellt es so dar, daß es ziemlich beliebig sei, was da den erwachsenen Kindern abverlangt werde: Im einen Landkreis so, im nächsten so und im übernächsten ganz anders.

Ich habe mich vor Jahren im Rahmen einer Veranstaltungsreihe eines Betreuungsvereins informiert. Die sachverständige Frau hat das ziemlich gut erklärt. Bei der Beitragsfestsetzung spielt auch eine Rolle, welchen Lebensstandard sich ein erwachsenes Kind leisten konnte bevor der Elternteil pflegebedürftig wurde. Deshalb kann es durchaus zu gerichtlichen Entscheidungen kommen, die Otto Nor.malverbraucher nicht nachvollziehen kann. Die Expertin erzählte von einem Fall, der ihr selber unterlaufen ist. Sie arbeitete nämlich vor ihrer Freiberuflichkeit im Sozialamt in diesem Bereich. Da gab es einen Zahnarzt, der an einem See im Berliner Umland einen Liegeplatz für seine Yacht hatte. Es gab einen jahrelangen Prozeß, und der Kläger bekam Recht mit dem Argument, dass der Yachtliegeplatz zu seinem Lebensstandard gehört habe und der Lebensstandard auch bei eintretender Pflegebedürftigkeit einers Elternteils auf dem gleichen Niveau aufrechterhalten werden müsse.

So kann es zu der widersinnigen Situation kommen, dass Leute mit mittleren Einkommen herangezogen werden und solche mit höheren Einkommen nicht. Nicht mal Hausfrauendasein und Gütertrennung schützen davor. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Ehepartner für den Unterhalt des Schwiegerelternteils herangezogen wird, erklärte die Expertin.

Mein Tipp: Wer sich mit dieser Frage herumschlagen muß, soll sich an einen Betreuungsverein wenden.

Bei der Verbraucherzentrale ist soeben eine Broschüre zum Thema „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ erschienen:
„Hohe Pflegekosten im Alter stellen Eltern und ihre Kinder vor große finanzielle Herausforderungen. Unter welchen Voraussetzungen die Eltern finanzielle Unterstützung von ihren Angehörigen verlangen können und wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rolle das Sozialamt im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt spielt, und erhalten Tipps, wie Sie sich diesem gegenüber verhalten können.“
http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/UNIQ131170554119424/elternunterhalt

Ausbildung zum Alzheimerhund

… lautet eine Suchanfrage des heutigen Tages, die einen Nutzer auf dieses Weblog brachte und mich – zugegebenermaßen – zum Schmunzeln brachte, denn bei einem „Alzheimerhund“ stelle ich mir spontan einen Hund vor, der dieses Krankheitsbild hat, woran auch immer man die Desorientierung festmachen mag. Ich vermute aber, dass nach einem Hund gesucht wird, der Alzheimerkranke besucht und eine entsprechende Therapiehundeausbildung hat. Darüber habe ich einiges geschrieben, aber das wurde bei der Suchanfrage nicht gefunden. Die Geschichten und Erlebnisse mit Therapiehund Largo sowie Details über seine Ausbildung sind unter der Kategorie „Tierisches“ abgelegt.

Die Frage „besuchshund im seniorenheim steuerlich absetzbar?“ kann ich nicht beantworten. Ich weiß nur vom Halter des Besuchshundes, daß die amtstierärztlichen Untersuchungen für Therapiehunde kostenfrei sind. Vom Heim bekommt der Hundehalter eine Aufwandsentschädigung von weniger als 20 Euro pro Termin.

Freiwilligendienst im Seniorenheim bei Demenzkranken

„Bufdis“ werden sie genannt, die seit 1. Juli im Einsatz sind und die 90 000 weggefallenen Zivildienststellen ersetzen sollen. Eine Altersbegrenzung gibt es für den Bundesfreiwilligendienst nicht, und der Einsatzzeitraum kann bis zu zwei Jahre gehen. Die erste Freiwillige ist eine 71jährige Berlinerin, die in einem Seniorenheim bei Demenzkranken im Einsatz ist. Die Berliner Morgenpost berichtet darüber, und so bewundernswert ich so ein Engagement finde, so wird schon in diesem Artikel deutlich, wo die Grenzen liegen. Da heißt es:

Gabriele Petersen steht mit Vilanda im Garten der Villa Albrecht, einem Seniorenwohnprojekt in Tempelhof. Sie reicht den Welpen den alten Menschen, die in Decken gewickelt im Stuhlkreis um sie herum sitzen. „Sehen Sie, er mag Sie – Tieren kann man nichts vormachen“, sagt Gabriele Petersen zu Frau Zimny und lächelt aufmunternd. Frau Zimny tätschelt Vilanda vorsichtig mit den Fingerspitzen. Als der Hund sich an ihre blassgelbe Strickjacke schmiegt, lächelt auch sie zufrieden

Für Demenzkranke ist der Umgang mit Tieren sehr hilfreich. Für meine Mutter war der wöchentliche Besuch von Therapiehund Largo ein Highlight im Heimleben. Largo war zwei Jahre lang im Rahmen einer Therapiehunde-Ausbildung auf seinen Einsatz bei Demenzkranken vorbereitet worden. Was ich hier lese, finde ich wenig hilfreich – und weder für den Welpen noch für die Demenzkranken angemessen, auch wenn die Morgenpost das weiter unten im Artikel als „tiergestützte Therapie“ bezeichnet. Wenn Frau P. im Mai ihre Bufdi-Erklärung unterschrieben hat, dann stellt sich für mich die Frage, wann und wie denn die Vorbereitung auf den Einsatz im sozialen Bereich gelaufen sein soll.

Der ganze Artikel ist hier nachzulesen.

California Blue – Tanzcafe für dementiell veränderte Menschen

Auf einer der Ferienreisen der Alzheimerangehörigen-Initiative Berlin (AAI) für Kranke und deren Angehörige wurde vor Jahren die Idee zum Alzheimer-Tanzcafe geboren. Seit dem 19. Februar 2001 findet immer am 3. Montag im Monat von 15.30 h bis 18.00 h im Nachbarschaftszentrum Mittelhof in Zehlendorf, Königstrasse 42 – 42 das Tanzcafe statt. Gestern ist darüber ein sehr berührender Artikel in der Berliner Zeitung erschienen, der auch das Thema Demenz und Würde thematisiert.

Einmal im Monat treffen sich an Demenz leidende Menschen in Berlin zum Tanz. Die Musik hilft ihnen dabei, sich für Momente selbst wiederzufinden. Vom würdevollen Umgang mit einer heimtückischen Krankheit

Immer wieder betont Rosemarie Drenhaus-Wagner, wie wichtig das Erinnerungsvermögen des Körpers ist, wenn der Geist schwindet. Es assistiert nicht nur dem angegriffenen Gehirn. Wohlgefühl und Lustempfinden, Unwohlsein und Schmerz, Nähe und Verlassenheit, das alles signalisiert der Körper und bindet auf diese Weise den Kranken in seine Umwelt ein. Der Heidelberger Psychiater und Philosoph Thomas Fuchs nennt das Phänomen „Leibgedächtnis“. Er wendet sich mit dieser Formulierung auch gegen die Stimmen in der Forschung, die Alzheimerkranken einen Verlust der Persönlichkeit attestieren, wie etwa der Princeton-Professor Peter Singer oder sein Kollege Jeff McMahan aus Oxford, der den Begriff „Postpersonen“ für demente Menschen gebraucht. Von da ist es nicht weit zur Verneinung der Würde…