„Meine Mutter ist im Altenheim gefallen. Muß das Altenheim mich benachrichtigen?“
Die Frage hat unterschiedliche Dimensionen, nämlich die des mitmenschlichen Umgangs und die rechtliche. Wenn Sie die gesetzliche Betreuung für den Bereich Gesundheitssorge für ihre Mutter haben, dann müssen Sie über alle gesundheitlich relevanten Veränderungen benachrichtigt werden. Ist das nicht der Fall, dann – rechtlich gesehen – nicht. Wenn Sie die Person sind, die sich hauptsächlich um die Mutter kümmert, dann ist es wünschenswert, wenn die Kommunikation so gut ist, daß Sie so schnell und umfassend wie möglich einbezogen werden. Wenn Sie öfter feststellen, daß Sie nicht angemessen informiert werden, können Sie sich an den Heimbeirat wenden.
Dieses Statement stellt keine Rechtsberatung dar.
Aus dem Grund haben wir bei meinem Vater auch alles getan, um ihn nicht abgeben zu müssen. Haus umgebaut, eigenes Privatleben umgestellt, Pflege zu Hause eingerichtet. Ist nicht ohne, aber wir wissen wenigstens genau was los ist.