Neues Urteil zum Elternunterhalt

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die Eltern ins Heim müssen und das von den eigenen Einkünften nicht finanzieren können? Das ist eine häufige Frage von erwachsenen Kindern, die dazu noch häufig in einer Sandwichposition sind: Sie finanzieren bereits die Ausbildung des eigenen Nachwuchses und dann kann ein Elternteil möglicherweise nicht mehr zuhause leben. Wie ist das dann mit dem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung? Der BGH hat nun in einem Urteil die Position der erwachsenen Kinder gestärkt.

Ein Eigenheim gilt nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss – so entschied es der BGH. Grundsätzlich sind Verwandte gerader Linie aber zum Unterhalt verpflichtet. Mehr dazu auf der Seite von Tagesschau.de:  http://www.tagesschau.de/inland/bgh210.html

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