Auch Demente sind wahlberechtigt. In Deutschland sind schätzungsweise 700 000 Menschen von dieser Frage betroffen. Ob sie auch wahlfähig sind, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Es ist eine heikle Diskussion, die niemand führen will. In vielen Fällen werden andere (Angehörige, Mitarbeiter von Pflegeheimen) dieses Recht für sie ausüben, was strafbar ist. Markus Wehner hat dazu einen lesenswerten Artikel in der FAZ publiziert.
Archiv für den Monat Mai 2014
Top Ten oder Top Five
Gespräch mit einer Freundin nach der Nominierung zum Grimme-Online-Award
SIE: Wieviele Beiträge sind das denn in deinem Weblog, die so über die Jahre zusammengekommen sind?
ICH: So an die 750 sind es schon.
SIE: Und welche zehn findest du so wichtig, daß du dir wünschst, jeder, der auf dein Blog kommt liest sie.
ICH: Zehn sind zu viel.
SIE: Also gut: Fünf
ICH: (zähle auf …) Bis auf den ersten sind das aber sicher keine, für die das Blog in der Kategorie WISSEN nominiert wurde.
SIE: Dann erst recht.
ICH: (etwas perplex) Findest Du?
SIE: Aber klar – unbedingt.
Na dann …
An diesem Beitrag habe ich am längsten gearbeitet. Jede/r kann schneller als erwartet in die Situation kommen, für einen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim suchen zu müssen. Deshalb einige Hinweise: Wie finde ich ein gutes Pflegeheim?
Sie war ein kommunikatives Naturtalent. In der DDR arbeitete sie in der Datenerfassung. Nach der Wende war sie arbeitslos und fand in Mamas Wohngruppe eine Stelle als hauswirtschaftliche Fachkraft. Was daraus werden kann, wenn noch eine gute Fortbildung und Supervision vom Haus dazukommt, steht in: Besondere Mitarbeiter
Für viele Menschen, die zuhause pflegen, sind die Alzheimer-Angehörigengruppen eine wichtige Unterstützung – oft die einzige Möglichkeit einmal über das zu sprechen, was sie bewegt. Die Kranken werden gleichzeitig in einem anderen Raum betreut. Es gibt Gruppen, in denen sich Angehörige treffen, die zuhause pflegen und „Heimgruppen“, also Angehörige, die von der besonderen Situation eines Pflegeheims betroffen sind. Ich war in einer gemischten Gruppe: Neulich in der Alzheimer-Angehörigengruppe
Dementiell veränderte Menschen leben in der Vergangenheit. Auch schmerzhafte und traumatische Erfahrungen leben wieder auf. Der für mich emotional schwierigste Beitrag: Die Gegenwärtigkeit des Vergangenen – oder: Wenn die Vergangenheit nicht (mehr) vergangen ist
Über 100 000 Menschen aus osteuropäischen Ländern pflegen in deutschen Familien. Ein Blick hinter die Kulissen: Legal – illegal – scheißegal
Bonus, weil allerschönst:
Sein Besuch war der Höhepunkt der Woche. Mama hat ihn sehnlichst erwartet und sehr vermißt, wenn er aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen nicht kam: Wenn der Therapiehund kommt
Ich reiche die Frage als Blogstöckchen weiter.
Nominierung für den Grimme-Online-Award
Dieses Weblog ist für den diesjährigen Grimme-Award ausgewählt worden und zwar in der Kategorie WISSEN. 1350 Vorschläge gab es, aus dem 23 Internetseiten nominiert wurden. Ich freue mich, daß mein Nischenthema-Blog ausgewählt wurde. Ich war einigermaßen fassungslos als mich die Redaktion letzte Woche benachrichtigt hat. Wer immer von den Mitlesenden mein Blog vorgeschlagen hat: Vielen Dank dafür!
Weitere Infos zum Grimme online Award und einen Link zur Abstimmung gibt es hier. Zur Stimmabgabe für den Publikumspreis geht es hier.
308 Tage voller Hoffen und Bangen
Es muß wie ein Albtraum gewesen sein. Bei einem Ausflug nach Hamburg stieg der demenzkranke Wolfgang Heuer aus dem Auto aus und verschwand in der Mönckeberger Straße. Fast ein Jahr hat seine Frau Marianne nach ihm gesucht und auf ihn gewartet. Mehr dazu hier.
Testament und Demenz
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, daß eine Demenz- bzw. Alzheimerdiagnose die Erstellung eines Testaments ausschließt. Deshalb herzlichen Dank für den folgenden Gastbeitrag aus einer Anwaltskanzlei in Hamburg, die eine Fortbildung zu diesem Thema für Mitarbeiter der örtlichen Alzheimerinitiative durchgeführt hat.
Hinterlässt eine an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankte Person ein Testament, stellt sich häufig die Frage, ob dieses überhaupt wirksam ist, der Erblasser also „testierfähig“ war. Der nachfolgende Gastbeitrag von Kristin Winkler, Fachanwältin für Erbrecht, will Betroffenen einige praktische Rechtstipps rund um das Thema Erbrecht, Testament & Testierfähigkeit bei Demenz geben.
Wann führt Demenz zur Testierunfähigkeit?
Wer wirksam ein Testament errichten, ändern oder widerrufen will, muss testierfähig sein. Nach dem Erbrecht ist testierunfähig, „wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit,
wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“ Konkret bedeutet dies, dass ein Erblasser selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können muss. Er muss sowohl eine Vorstellung davon haben, dass er ein Testament errichtet als auch Kenntnis darüber, welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen haben. Dazu muss er sich ein klares Urteil darüber bilden können, welche Tragweite und Auswirkungen auf Betroffene seine Anordnungen im Testament haben.
Dass diese Voraussetzungen im Verlauf einer Demenzerkrankung verloren gehen, liegt auf der Hand. Schwierig ist jedoch die zeitliche Bestimmung, wann die Schwelle zur Testierunfähigkeit überschritten ist. Testierfähigkeit muss ja lediglich im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorliegen. Wird man später testierunfähig, hat das keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Testaments. Allein die Diagnose Alzheimer bedeutet noch nicht, dass man nicht mehr wirksam testieren kann. Selbst die Annahme einer mittelschweren Demenz, bedeutet nicht automatisch Testierunfähigkeit, auch wenn diese in der Praxis in den allermeisten dieser Fälle so sein wird. Immer muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Krankheit auch tatsächlich den Verlust der oben geschilderten Fähigkeiten verursacht hat. Auch eine vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung für einen Demenzkranken kann daher allenfalls ein Indiz für eine etwaige Testierunfähigkeit sein.
Testamentserrichtung bei Diagnose oder Verdacht auf Alzheimer
Bei der Testamentserrichtung durch eine Person, bei der bereits eine Demenz besteht oder diese zumindest nicht auszuschließen ist, sind insbesondere drei Punkte zu beachten:
1. Zeitnahe Errichtung: Auch wenn der Krankheitsverlauf bei Alzheimer oder anderen Demenzarten Schwankungen unterliegt, ist er doch im Grundsatz von einer stetigen Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten geprägt. Aus diesem Grund sollten Betroffene nicht unnötig Zeit verlieren, ihren Nachlass zu regeln.
2. Notarielle Errichtung: Auch wenn ein Testament handschriftlich formwirksam errichtet werden kann, sollte im Zusammenhang mit Demenz die Errichtung durch eine Beurkundung vor einem Notar vorgezogen werden. Auch wenn der Notar kein Experte zur Beurteilung des Geisteszustands eines Testierenden ist, muss er die Testierfähigkeit im Rahmen des ihm Möglichen prüfen und darüber einen Vermerk machen. Streiten später potentielle Erben über die Testierfähigkeit, ist die Beurteilung des Notars nicht der entscheidende aber doch ein bedeutender Aspekt.
3. Ärztliches Gutachten: Die wirksamste – und aufwendigste – Vorkehrung bei der Testamentserrichtung im Zusammenhang mit Demenz ist ein ärztliches Sachverständigengutachten unmittelbar vor der Testamentserrichtung. Ein solches Gutachten sollte dabei unbedingt durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie durchgeführt werden, der über forensische Erfahrung verfügt und die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Testierfähigkeit kennt.
Definitive Gewissheit darüber, dass ein Testament später Bestand haben wird, gibt es jedoch nicht. Auch die sorgfältigste Vorgehensweise schließt nicht aus, dass Personen, die aufgrund des Testaments benachteiligt sind, also insbesondere Angehörige, deren gesetzliches Erbrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, im Erbfall gerichtlich gegen das Testament vorgehen. Wer jedoch schon bei der Testamentserrichtung die obigen Ratschläge befolgt, hat zumindest die bestmöglichen Voraussetzungen, dass sein Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird.Über die Autorin: Rechtsanwältin Kristin Winkler ist Partnerin der Kanzlei Rose & Partner und Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht. Sie betreut Mandanten sowohl bei der Planung von Erbfällen, wickelt Erbschaften ab und vertritt Beteiligte im Erbstreit.
Alle jubeln nur ich nicht …
… eine Rezension zur Graphic Novel Kopf über den Wolken von Paco Roca
Schon seit Mitte Dezember letzten Jahres liegt die Graphic Novel „Kopf in den Wolken“ von Paco Roca auf meinem Schreibtisch. Der Berliner reprodukt-Verlag hat mir dankenswerterweise ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt.
Der Verlag beschreibt den Inhalt folgendermaßen: Wenn seine Gedanken wandern, ist Emilio wieder der Leiter einer Bankfiliale, in Wirklichkeit aber verbringt der stille Pensionär seine Tage in einem Altersheim. Die Ausflüge in seine Vergangenheit sind Symptome der Alzheimerkrankheit, die Emilio vor den Ärzten und Pflegern so gut es geht zu verstecken versucht. Auf die Patienten, die sich nicht mehr selbst versorgen können, wartet nämlich die geschlossene Abteilung für demente Fälle – die letzte Station. Gemeinsam mit anderen Patienten – dem eigensinnigen Miguel, der mit kleinkrimineller Energie dem Heimalltag trotzt, Doña Rosario, die glaubt, im Orientexpress gen Istanbul zu reisen, und dem Ehepaar Dolores und Modesto, denen Alzheimer nur noch eine gemeinsame Erinnerung gelassen hat – nimmt Emilio den Kampf gegen das Vergessen auf. Mit feiner Beobachtungsgabe, leisem Humor und viel Empathie blickt Paco Roca auf Menschen, die zumeist ein Leben abseits der allgemeinen Wahrnehmung fristen.
Das Buch und der Film („Wrinkles“) wurden mehrfach ausgezeichnet. Die Rezensionen überschlagen sich vor Begeisterung. Nur ich kann in diesen Jubel nicht einstimmen. Für mich ist die positive Resonanz nicht nachvollziehbar.
Inspiriert ist die Geschichte von Erfahrungen, die Paco Roca oder seine Freunde in ihrem Umfeld mit der Alzheimer-Krankheit gemacht haben. Nun weiß ich nicht, wie in Spanien, der Heimat des Zeichners, mit dementiell veränderten Menschen umgegangen wird und wie die Heime im Spanien sind. Das Heim, das dargestellt wird, ist in jeder Hinsicht ein Negativbeispiel. Positiv finde ich die Solidarität der Bewohner, die einander unterstützen.
Die Grundlage dieses Buches ist jedoch die Angst vor der Krankheit. Es geht darum, die Krankheit so lange wie möglich zu verschleiern, zu verbergen und zu tricksen um nicht in die obere Etage verlegt zu werden, in der diejenigen untergebracht sind, die nicht mehr selbständig leben können.
„Kopf in den Wolken“ ist nicht nur sehr schlau erzählt sondern auch gezeichnet – so lösen sich etwa in einem Gesicht allmählich Augen, Nase und Mund auf und es bleibt eine leere Kopfform. Auf einer einzigen Doppelseite zeigt Paco Roca die lähmende Monotonie eines Tages im Altersheim – ein einfacher Bildausschnitt des Gemeinschaftsraums zieht sich über elf Panels. Auf dem zwölften Bild wird der Protagonist von seinem Zimmernachbar am Abend harmlos gefragt: „Na, wie war dein Tag?“ heißt es in einer Rezension des ORF.Hinter einer solchen Darstellung steckt eine defizitäre Sichtweise, die unterstellt, daß das Fortschreiten der Krankheit nur mit Abbau und Persönlichkeitsverlust (Auflösung der Persönlichkeit) verbunden ist. Meine Mutter hat noch in ihrer letzten Lebenswoche im Rahmen eines Beschäftigungsangebotes erstmals in ihrem Erwachsenenleben zum Pinsel gegriffen und ein Bild ausgemalt.
Gesamteindruck: Die Graphic Novel „Kopf in den Wolken“ sagt sehr viel mehr über die Ängste von (noch) nicht Betroffenen vor der Alzheimer-Krankheit, die weit verbreitet sind, als über die Veränderungen, die Demenz für Betroffene und Angehörige mit sich bringt.
Kopf in den Wolken
Paco Roca
• Aus dem Spanischen von André Höchemer
• Lettering von Christian Maiwald | Font: Paco Roca
104 Seiten, farbig, 17 x 24 cm, Klappenbroschur
ISBN 978-3-943143-71-3
reprodukt Verlag, EUR 18,00