Auch Demente sind wahlberechtigt. In Deutschland sind schätzungsweise 700 000 Menschen von dieser Frage betroffen. Ob sie auch wahlfähig sind, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Es ist eine heikle Diskussion, die niemand führen will. In vielen Fällen werden andere (Angehörige, Mitarbeiter von Pflegeheimen) dieses Recht für sie ausüben, was strafbar ist. Markus Wehner hat dazu einen lesenswerten Artikel in der FAZ publiziert.