Wäsche und Kleidung kennzeichnen

Gelegentlich schaue ich, welche Begriffe am häufigsten unter den Suchbegriffen, die zu diesem Blog führen, auftauchen. Unangefochtener Spitzenreiter ist Wäsche bzw. Kleidung kennzeichnen für Altenheim / Seniorenheim / Pflegeheim. Ich erinnere mich noch gut an den Ärger, den ich im ersten Heim hatte. Der Beitrag, wie unterschiedlich es laufen kann, ist hier zu finden. Eine Digitalkamera leistet unschätzbare Dienste. Ich habe inzwischen auch schon von Angehörigen gehört, die sich Listen unterschreiben lassen.

 

 

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Eckhart von Hirschhausen im Altersheim

Drei Tage zog der Arzt und Kabarettist Eckhart von Hirschhausen ins Altersheim. Was er dort erlebte hat seine Sicht aufs Älterwerden grundlegend verändert. Darüber hat er einen Artikel im Stern geschrieben, der seit vorgestern auch online zu lesen ist.

Suchanfragen im April

Taschengeld für Polin
Warum Tschengeld? Die Polin, die einen Pflegebedürftigen betreu Haushalt macht, sollte anständig entlohnt werden.

Hogewey für deutsche Senioren
Mit 5000 Euro im Monat sind Sie dabei und niederländisch sollte die zu pflegende Person auch können. Ich stelle es mir nicht gerade prickelnd vor, in einer Umgebung untergebracht zu sein, wo ich die Sprache nicht kenne.

Therapiehund steuerlich absetzbar
Kommt darauf an: Wenn es sich um einen ausgebildeten Hund handelt, der Besuche macht, dann ist das das Privatvergnügen des Halters. Die amtstierärztlichen Untersuchungen gibt es umsonst. Wenn es ein Hund ist, der einer behinderten Person hilft, ihr Leben selbständig zu führen, dann ist der Hund so eine Art medizinisches Hilfsmittel, und dann sieht die Sache anders aus.

Blogparade: Ohne Apotheke*r fehlt dir was

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Pharmama, in deren Blogroll auch dieses Blog gelistet ist, hat zur Blogparade „ohne Apotheke*r fehlt dir was“ eingeladen. Sofort habe ich in die Maske der Suchfunktion dieses Blogs die Begriffe „Apotheke“ und „Apothekerin“ eingegeben und war ganz erstaunt, daß es keinen Treffer gab.

Und das, obwohl die Versorgung mit Medikamenten zu den ganz wesentlichen Alltagsdingen gehört, die das Befinden beeinträchtigen, wenn es nicht funktioniert. Als Mama noch zuhause wohnte, hatte sie um die Ecke eine Stammapotheke, deren Besitzerin sie verehrte. Sie wurde mit ihren unterschiedlichen Krankheiten viele Jahre lang dort gut beraten und betreut – auch in der Zeit ihrer beginnenden dementiellen Veränderung als sie noch zuhause leben konnte. Ich hatte nie den Eindruck, daß ihre zunehmende Orientierungslosigkeit ausgenutzt wurde, also ihr irgendetwas aufgeschwatzt wurde. Sie war ganz traurig als die Apothekerin ihre Apotheke aus familiären Gründen verkaufte. Sie erzählte meiner Mutter, daß ihre Mutter zunehmend auf ihre Hilfe angewiesen sei und sie deswegen die Apotheke abgeben würde. Mama hat das immer wieder mit großer Hochachtung erzählt und hat sich selbst zu späteren Zeiten nach ihrem Umzug ins Heim immer wieder an diese Apothekerin, die sich immer viel Zeit für sie genommen hat, erinnert.

Mein Blog  setzt erst nach Mamas Umzug ein und erzählt vom Leben im Heim und was mich in dieser Zeit bis zu ihrem Tod beschäftigt hat. Da Mama nicht nur eine Demenz hatte, sondern zugleich chronische Schmerzpatientin war und unter Depressionen litt, war die Zusammenstellung der entsprechenden Medikamente immer wieder eine Herausforderung. Sie (und ich) hatten das Glück, daß ein sehr kompetenter Facharzt für Schmerztherapie regelmäßig ins Heim kam und die richtige Einstellung immer wieder anpaßte, denn besonders im November, wenn das Wetter feucht wurde, konnte es vorkommen, daß die bisherige Medikation vom einen zum anderen Tag nicht mehr griff.

Ich weiß auch, daß die Apotheke, mit der das Heim zusammenarbeitete, immer sehr fix war. Praktisch hatte ich aber nur insofern damit zu tun, daß ich die Rechnungen überweisen mußte. Und da ich in den alltagspraktischen Vollzügen nichts mit der Beschaffung der Medikamente zu tun hatte, hat die Apotheke es auch nicht ins Blog geschafft, obwohl deren Arbeit hinter den Kulissen für Mama sehr wichtig war.

Nun habe ich auch bei „myblog“ nachgesehen, wo ich mit dem Alzheimerblog begann bevor ich zu WordPress umzog. Dort kommt die Apotheke zwei Mal vor, aber nicht als medizinischer Dienstleister, sondern als Ort, zu dem Mama mit Günter im Rahmen einer Shoppingrunde ging. Als sie von Heim 1 nach Heim 2 zog, war eine längere Autofahrt angesagt, bei der ihr folgendes auffiel:

Mama gefällt die Autofahrt ausnehmend gut. Sie liebt Autofahren und kommentiert, was sie alles sieht. „Hier gibt es aber viele Apotheken. Die Leute müssen hier kränker sein als anderswo, denn sonst können diese Apotheken nicht alle überleben“. Mama liest aus dem fahrenden Auto Straßennamen und bringt auch die zusammen, die sie nicht kennen kann wie etwa die Knipproder Strasse. Ihr gefällt das viele Grün und die Herbstfarben, die sie sieht.

weiterlesen hier.

Wer sich an der Blogparade von pharmama beteiligen will, kann das bis zum 5. Mai 2016 tun. Die Blogartikel kann man bei ihr in den Kommentaren der Einladung zur Blogparade posten.

Zum Weiterlesen in meinem Blog:

Schmerzfreiheit hat höchste Priorität
Schmerztherapie: Helden des Alltags

 

 

Dorf des Vergessens – selbstbestimmt leben mit Demenz

In der Reihe 37 Grad zeigte das ZDF vor zwei Wochen einen Beitrag über das erste deutsche Demenzdorf am Stadtrand von Hameln. Träger ist die Stiftung Tönebön. Drei der Bewohner ließen sich ein halbes Jahr von der Kamera begleiten:

Leider ist der ZDF-Beitrag nicht mehr zugänglich. Hier ist ein vierminütiges Video über Tönebön:

Die ZDF-Infoseite über Tönebön ist hier

Wie Pflegekonzerne durch Ambulantisierung Kasse machen

Letzte Woche habe ich ein neues Wort gelernt: „Ambulantisierung der Pflege“. Ein Beitrag in der Sendung Report Mainz informierte über einen neuen Trend, der im Zusammenhang mit der Pflegereform zu sehen ist.

Die Politik will damit eigentlich unterstützen, daß Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zuhause versorgen finanziell etwas besser gestellt werden und etwas mehr finanzielle Spielräume haben als das bisher der Fall ist. Wenn man sieht, wie hoch die Beträge sind, die ein Pflegeplatz in einem Heim kostet und welche Kosten die pflegenden Angehörigen einsparen helfen, dann kommt diese finanzielle Besserstellung sicher nicht zu früh.

Aber da gibt es gleich andere, die auf diesen Zug aufspringen und profitieren, obwohl sie gar nicht die eigentlichen Adressaten dieser Neuerung sind. Im Fernsehbeitrag wird eine alte Dame mit ihrer Tochter gezeigt. Bis jetzt hat sie ein Zimmer in einem Pflegeheim bewohnt. Von einem Tag auf den anderen hat der Betreiber des Heimes – eine bundesweit tätige Kette – in das Zimmer eine kleine Küchenzeile gestellt: Herd, Spüle, Kühlschrank. Die alte Dame benötigt das nicht. Mit ihr und ihrer Tochter wurde nicht darüber gesprochen. Das neue Möbel steht ungenutzt herum und beansprucht nur Platz.

Für die Bewohnerin hat die Küchenzeile keinen Nutzen, für den Heimträger schon: Jetzt ist nämlich aus dem Zimmer im Pflegeheim ein „Apartment“ geworden, und im Erdgeschoß des Hauses befindet sich nun ein „ambulanter Pflegedienst“, bei dem die Mitarbeitenden, die die Menschen in den Pflegeapartments versorgen, angestellt sind. Für die Heimbewohner hat sich – außer der Küchenzeile – nichts geändert. Es gibt keinen Mehrwert für sie. Alles ist wie vorher nur das Heim kann mit den Pflegeapartments mehr Geld abrechnen als vorher. Von über drei Milliarden Euro ist in der Sendung die Rede, die das an Mehrkosten für das Gesundheitswesen voraussichtlich bringt.

Den Beitrag kann man hier anschauen.

Testament und Demenz

Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, daß eine Demenz- bzw. Alzheimerdiagnose die Erstellung eines Testaments ausschließt. Deshalb herzlichen Dank für den folgenden Gastbeitrag aus einer Anwaltskanzlei in Hamburg, die eine Fortbildung zu diesem Thema für Mitarbeiter der örtlichen Alzheimerinitiative durchgeführt hat.

Hinterlässt eine an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankte Person ein Testament, stellt sich häufig die Frage, ob dieses überhaupt wirksam ist, der Erblasser also „testierfähig“ war. Der nachfolgende Gastbeitrag von Kristin Winkler, Fachanwältin für Erbrecht, will Betroffenen einige praktische Rechtstipps rund um das Thema Erbrecht, Testament & Testierfähigkeit bei Demenz geben.

Wann führt Demenz zur Testierunfähigkeit?

Wer wirksam ein Testament errichten, ändern oder widerrufen will, muss testierfähig sein. Nach dem Erbrecht ist testierunfähig, „wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit,
wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“ Konkret bedeutet dies, dass ein Erblasser selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können muss. Er muss sowohl eine Vorstellung davon haben, dass er ein Testament errichtet als auch Kenntnis darüber, welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen haben. Dazu muss er sich ein klares Urteil darüber bilden können, welche Tragweite und Auswirkungen auf Betroffene seine Anordnungen im Testament haben.

Dass diese Voraussetzungen im Verlauf einer Demenzerkrankung verloren gehen, liegt auf der Hand. Schwierig ist jedoch die zeitliche Bestimmung, wann die Schwelle zur Testierunfähigkeit überschritten ist. Testierfähigkeit muss ja lediglich im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorliegen. Wird man später testierunfähig, hat das keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Testaments. Allein die Diagnose Alzheimer bedeutet noch nicht, dass man nicht mehr wirksam testieren kann. Selbst die Annahme einer mittelschweren Demenz, bedeutet nicht automatisch Testierunfähigkeit, auch wenn diese in der Praxis in den allermeisten dieser Fälle so sein wird. Immer muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Krankheit auch tatsächlich den Verlust der oben geschilderten Fähigkeiten verursacht hat. Auch eine vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung für einen Demenzkranken kann daher allenfalls ein Indiz für eine etwaige Testierunfähigkeit sein.

Testamentserrichtung bei Diagnose oder Verdacht auf Alzheimer

Bei der Testamentserrichtung durch eine Person, bei der bereits eine Demenz besteht oder diese zumindest nicht auszuschließen ist, sind insbesondere drei Punkte zu beachten:

1. Zeitnahe Errichtung: Auch wenn der Krankheitsverlauf bei Alzheimer oder anderen Demenzarten Schwankungen unterliegt, ist er doch im Grundsatz von einer stetigen Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten geprägt. Aus diesem Grund sollten Betroffene nicht unnötig Zeit verlieren, ihren Nachlass zu regeln.

2. Notarielle Errichtung: Auch wenn ein Testament handschriftlich formwirksam errichtet werden kann, sollte im Zusammenhang mit Demenz die Errichtung durch eine Beurkundung vor einem Notar vorgezogen werden. Auch wenn der Notar kein Experte zur Beurteilung des Geisteszustands eines Testierenden ist, muss er die Testierfähigkeit im Rahmen des ihm Möglichen prüfen und darüber einen Vermerk machen. Streiten später potentielle Erben über die Testierfähigkeit, ist die Beurteilung des Notars nicht der entscheidende aber doch ein bedeutender Aspekt.

3. Ärztliches Gutachten: Die wirksamste – und aufwendigste – Vorkehrung bei der Testamentserrichtung im Zusammenhang mit Demenz ist ein ärztliches Sachverständigengutachten unmittelbar vor der Testamentserrichtung. Ein solches Gutachten sollte dabei unbedingt durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie durchgeführt werden, der über forensische Erfahrung verfügt und die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Testierfähigkeit kennt.

Definitive Gewissheit darüber, dass ein Testament später Bestand haben wird, gibt es jedoch nicht. Auch die sorgfältigste Vorgehensweise schließt nicht aus, dass Personen, die aufgrund des Testaments benachteiligt sind, also insbesondere Angehörige, deren gesetzliches Erbrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, im Erbfall gerichtlich gegen das Testament vorgehen. Wer jedoch schon bei der Testamentserrichtung die obigen Ratschläge befolgt, hat zumindest die bestmöglichen Voraussetzungen, dass sein Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird.Über die Autorin: Rechtsanwältin Kristin Winkler ist Partnerin der Kanzlei Rose & Partner und Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht. Sie betreut Mandanten sowohl bei der Planung von Erbfällen, wickelt Erbschaften ab und vertritt Beteiligte im Erbstreit.

Entmündigt – haben Betreuer zu viel Macht?

Bei „Menschen bei Maischberger“ ging es gestern um das Thema „entmündigt – haben Betreuer zu viel Macht?“.

Es diskutierten:

Gaby Köster, Schauspielerin und Schlaganfallpatientin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerin
Ursula Butenschön, deren Mann unter Demenz leidet
Hiltrud Boldt, deren verstorbene Mutter Betreuungsopfer wurde
Jörg Tänzer, Bundesverband freier Berufsbetreuer
Volker Thieler, Rechtsanwalt für Betreuungsrecht

Wer die Sendung verpaßt hat, kann sie zu folgenden Zeiten anschauen:
Mittwochnacht auf Donnerstag, 25.04.13 | 02:40 Uhr (MDR)
Samstag, 27.04.13 | 23:25 Uhr (3sat)
Später wird die Sendung dann in die Mediathek eingestellt.

Wann ins Heim?

Menschen mit Alzheimer – wann ins Heim war eine Suchanfrage heute. Eine schwierige Entscheidung. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem pflegende Angehörige nicht mehr können und / oder die Schwere der Krankheit einen Grad erreicht hat, wo ambulante Maßnahmen nicht mehr greifen. Bevor man als pflegende/r Angehörige/r in diese Situation kommt, gibt es viele Anzeichen. Hier können Beratungsstellen für pfelegende Angehörige weiterhelfen, die es inzwischen an vielen Orten gibt.

Aber was tun, wenn es keine Angehörigen gibt, die in der Nähe wohnen (können) und jemand noch zuhause lebt? Dann stellen sich ganz unterschiedliche Fragen: Wie ist daa Alltagsleben des Kranken organisiert? Welche Ansprechparnter hat er / sie (ambulanter Pflegedienst, Besuchsdienst, gerontopsychiatrischer Dienst, Nachbarn …). Wo gibt es Lücken und wie können diese gefüllt werden? Wie steht es um die Sicherheit des Kranken aber auch der Nachbarn? Wenn diese nicht mehr gewährleistet werden kann, dann führt kein legaler Weg mehr an der stationären Unterbringung vorbei.

Meine Mutter konnte durch freundliche Nachbarn, die ansprechbar waren, relativ lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die Toleranzgrenze war allerdings überschritten als sie vergaß, daß sie in der Küche Essen auf den Herd hatte, den Rauchmelder nicht hörte, die Nachbarn die Feuerwehr verständigten und diese mit einem Löschzug anrückte und meine Mutter davon später aber überhaupt nichts wußte. Zum Thema „wie finde ich ein gutes PflegeheimT“ habe ich mir hier hier einige Gedanken gemacht.