Petition Rechte von zwangsbetreuten Dementen stärken

Heute bin ich auf eine Petition hingewiesen worden: Rechte von zwangsbetreuten Dementen stärken. Es geht um Folgendes: Immer wieder erleben Angehörige von dementiell veränderten Menschen, daß sie – auch wenn ein alter Angehöriger in gesunden Tagen schriftlich festgelegt hat, sie als Betreuer zu wollen, ihnen die Betreuung nicht zugesprochen wird oder Gründe gesucht werden, die Betreuung unter fadenscheinigen schwer oder nicht nachvollziehbaren Vorwänden einem Berufsbetreuer zu übergeben.

Deshalb hat eine Betroffene, Dietlind Stobbe, eine Petition formuliert. Ich habe erlebt, wie schnell man in die Mühlen der Behörden geraten kann. Als meine Mutter noch lebte, stand ich selber einmal vor der Situation, daß mir die Betreuung aberkannt wurde mit der Begründung, ich sei nicht geeignet ihre finanziellen Belange wahrzunehmen. Das Gericht kam damit auf Dauer nicht durch, weil ich aufgrund meines beruflichen Hintergrundes das Gegenteil nachweisen konnte. In geschäftsführender Verantwortung war ich zuständig für einen Jahresetat von 300 000 Euro und es hatte zu keiner Zeit Beanstandungen gegeben.

Zur Petition geht es hier

Was bedeutet eigentlich „Einwilligungsvorbehalt“ bei gesetzlichen Betreuungen?

Dr. Jan Dreher vom psychiatrietogo-Blog erklärt kurz, knackig und gut verständlich, was es mit dem Einwilligungsvorbehalt bei gesetzlichen Betreuungen auf sich hat. Es ist sein erster Videopost und hoffentlich folgen noch viele weitere. Sogar Untertitel gibt es.