Neues Urteil zum Elternunterhalt

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die Eltern ins Heim müssen und das von den eigenen Einkünften nicht finanzieren können? Das ist eine häufige Frage von erwachsenen Kindern, die dazu noch häufig in einer Sandwichposition sind: Sie finanzieren bereits die Ausbildung des eigenen Nachwuchses und dann kann ein Elternteil möglicherweise nicht mehr zuhause leben. Wie ist das dann mit dem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung? Der BGH hat nun in einem Urteil die Position der erwachsenen Kinder gestärkt.

Ein Eigenheim gilt nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss – so entschied es der BGH. Grundsätzlich sind Verwandte gerader Linie aber zum Unterhalt verpflichtet. Mehr dazu auf der Seite von Tagesschau.de:  http://www.tagesschau.de/inland/bgh210.html

Polnische Pflegekräfte und Ausbeutung …

so lautete gestern eine Suchanfrage, die zu diesem Weblog führte. Das machte mich neugierig und ich gab diese Kombination meinerseits ein um herauszufinden, was darunter zu finden ist. Natürlich sind Pflegekräfte Haushaltshilfen gemeint. Und seit längerer Zeit gibt es die Möglichkeit, polnische Kräfte legal einzustellen. Ich bin tatsächlich auf eine Agentur gestossen, die sich von jeglicher Form der illegalen Arbeit polnischer Pflegerinnen distanziert.

Wenn man eine polnische Pflegekraft oder Haushaltshilfe legal anstellt d.h. für sie werden im Heimatland Krankenversicherungsbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge und Rentenversicherung und Unfallversicherung abgeführt, außerdem wird das Gehaltsniveau im Heimatland – also Polen – herangezogen, dann kostet das je nach Vorqualifikation der betreffenden Person zwischen 1500 und 2400 Euro monatlich.

Dazu sind vom Arbeitgeber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen und die Kosten für An- und Rückreise. Je nach Fahrtstrecke würden diese zwischen 80 und 200 Euro (für Hin- und Rückfahrt) betragen und alle drei Monate anfallen, weil alle drei Monate eine neue Pflegekraft anreist.

Außerdem wird pro Vertrag eine Bearbeitungsgebühr von etwas über 350 Euro berechnet, das wären 1200 Euro im Jahr für vier Vertragsabschlüsse.

Wenn man einen mittleren Reisekostenwert von 150 Euro zugrunde legt, dann kommt man auf monatliche Aufwendungen zwischen 1666,00 Euro und 2534,00 Euro, wobei die Kosten für Unterkunft und Verpflegung noch nicht eingerechnet sind.

Man geht davon aus, daß 100 000 Pflegebedürftige zuhause versorgt werden. Abgesehen von einer Fernsehdokumentation, in der Familien gezeigt wurden, die eine polnische Pflegekraft legal eingestellt haben und unendlich viel Papierkram damit verbunden war, habe ich noch nie jamanden kennengelernt, der die hier genannten Beträge für eine Pflegekraft aus Osteuropa, egal ob aus Polen, Litauen, Weißrussland oder Rumänien. Mein Eindruck ist vielmehr, daß sich die Herkunftsländer immer weiter nach Osteuropa in die ärmeren Regionen verschieben.