deutsch-polnisches Caritas-Projekt für legale Haushaltshilfen

In den Regionen Paderborn, Olpe und Soest hat die Caritas ein Projekt inittiert, das ermöglicht, daß pflegebedürftige Senioren durch die Hilfe von polnischen Haushaltshilfen in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Der neue Service richtet sich an Menschen, die Caritas-Sozialstationen nutzen. Die Caritas sorgt dafür, daß Kontakte hergestellt werden, die polnischen Pflegekräfte einen Deutschkurs absolvieren und einmal wöchentlich in den Familien besucht werden. Die Caritas unterstützt die Familien bei den anfallenden bürokratischen Formalitäten. Mehr dazu hier

VERGISS MEIN NICHT: das Buch zum Film

Gestern hatte ich die Gelegenheit, das beim Herder-Verlag zum gleichnamigen Film erschienene Buch genauer anzuschauen. In diesem Buch geht es wesentlich mehr als im Film (siehe meine Filmkritik) um die Alzheimer-Krankheit von Gretel Sieveking. David Sieveking geht hier auch auf Themen ein, die man sich im Film gewünscht hätte, wie man etwa damit umgeht, wenn ein demenzkranker Angehöriger mangels Krankheitseinsicht weiterhin Autofahren will.

Das Buch bringt aber überhaupt nichts, was nicht schon in den Krankheitsberichten von betroffenen Angehöriger geschrieben worden wäre. Mit fast 17 Euronen finde ich es auch etwas sehr teuer. Es wird offenbar gut angenommen, denn es finden viele Lesungen damit statt.

Heute in den Suchbegriffen

„Meine Mutter ist im Altenheim gefallen. Muß das Altenheim mich benachrichtigen?“

Die Frage hat unterschiedliche Dimensionen, nämlich die des mitmenschlichen Umgangs und die rechtliche. Wenn Sie die gesetzliche Betreuung für den Bereich Gesundheitssorge für ihre Mutter haben, dann müssen Sie über alle gesundheitlich relevanten Veränderungen benachrichtigt werden. Ist das nicht der Fall, dann – rechtlich gesehen – nicht. Wenn Sie die Person sind, die sich hauptsächlich um die Mutter kümmert, dann ist es wünschenswert, wenn die Kommunikation so gut ist, daß Sie so schnell und umfassend wie möglich einbezogen werden. Wenn Sie öfter feststellen, daß Sie nicht angemessen informiert werden, können Sie sich an den Heimbeirat wenden.

Dieses Statement stellt keine Rechtsberatung dar.